Selber schuld!
Als der Bankräuber
aussagte, die Bank habe ihn durch ihr Geld zum Bankraub gereizt, wurde seine
Strafe selbstverständlich von den beantragten 6 auf 4 Jahre vermindert.
Als er dann noch behauptete, die Bankangestellten hätten sich nicht gewehrt
setze man seine Strafe von 4 auf 2 Jahre herab (er konnte schließlich das
stillschweigende Einverständnis der Angestellten voraussetzen).
Schließlich gab er noch an, er habe vor der Tat früher mehrmals mit der
Bank verkehrt.
Da sprachen ihn die Richter frei.
Warum sollten sie hier auch anders verfahren als bei Vergewaltigungen?
aus: Streit, Fem. Rechtszeitschrift, Mai 1983